Über 25 Jahre Erfahrung
Unsere Kanzlei betreut seit ihrer Gründung sowohl Privatpersonen als auch namhafte Unternehmen sowie mehrere internationale Konzerne in allen Bereichen des italienischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts.
Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen hierbei in folgenden Sachgebieten:
Vertragsrecht
Schadens- und Versicherungsrecht
- Erbrecht und Generationenwechsel
Immobilienrecht
Baurecht
Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Verwaltungsrecht
Agrarrecht
Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckung
Konkursrecht und Entschuldungsverfahren
- Familienrecht
Allgemeines Strafrecht und Jugendstrafrecht
In diesen und anderen Rechtsgebieten garantiert die enge Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk an Wirtschafts- Steuer- und Arbeitsrechtsberatern, aber auch mit namhaften Gerichtsgutachtern die vollumfängliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Wahrung der Interessen unserer Mandanten.
VERTRAGSRECHT
Verträge regeln unser aller Leben und garantieren ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft. Nicht umsonst wird nach Thomas Hobbes sogar unsere Gesellschaft selbst durch einen Vertrag, den sogenannten Gesellschaftsvertrag geregelt. Ob Werkvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder Schenkungsvertrag, zur Übertragung von Rechten oder zur Modifizierung rechtlicher Umstände ist meist ein Vertrag erforderlich. Werden diese gut durchdacht, juridisch einwandfrei verfasst und den formalen Anforderungen des Gesetzes entsprechend registriert, sind sie als Instrument zur Regelung des gemeinsamen Miteinanders unabdinglich. Werden sie dagegen laienhaft verfasst, kann dies zu gravierenden, mitunter finanziell katastrophalen Folgen führen. Wir garantieren Ihnen eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Vertragsrechtes sowie die Verfassung aller erforderlichen Verträge und die Unterstützung in allen damit zusammenhängenden Fragen und Obliegenheiten.
VERWALTUNGSRECHT
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgern sowie das Verhältnis der einzelnen öffentlichen Institutionen zueinander, und dabei unter anderem die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sowie die Erteilung von Baugenehmigungen, Konzessionen und Ermächtigungen aller Art sowie die Verhängung von Verwaltungssanktionen.
Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Verwaltungsrechts, von Bauprojekten und komplexen urbanistischen Fragestellungen bis zur Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren, der Gründung von Bietergemeinschaften, der Abwicklung und Lösung aller im Zuge der Ausführung von öffentlichen Verträgen entstehenden Probleme, der Anfechtung von Baugenehmigungen, Verwaltungsmaßnahmen, öffentlichen Vergaben und Sanktionen jeder Art sowie bei Schadenersatzforderungen gegen die öffentliche Verwaltung.
BAURECHT
Das Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bauherren sowie zwischen den am Bau beteiligten Parteien, wie Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen und Handwerkern. Das öffentliche Baurecht regelt dabei im Wesentlichen die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens. Im privaten Baurecht stehen dagegen Werk-, Kauf- und Lieferverträge, Haftungsfragen, Gewährleistungsansprüche und Streitigkeiten im Vordergrund, die im Zusammenhang mit einem Bauprojekt entstehen können. Wir stehen Ihnen verlässlich in allen Phasen Ihres Bauprojekts zur Seite, von der Entwicklung über die Genehmigung und Umsetzung bis zur Vermarktung der Immobilie. Mit fundiertem Fachwissen erstellen wir alle für die Umsetzung Ihres Projekts nötigen Verträge und begleiten und unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Planungsfehlern und Baumängeln und der Durchsetzung all Ihrer im Zusammenhang mit Ihrem Projekt stehenden Ansprüche und Forderungen.
ERBRECHT UND GENERATIONSWECHSEL
Ein Erbantritt ist stets mit signifikanten rechtlichen Folgen verbunden, und sollte daher, um durch übereiltes und unüberlegtes Handeln entstehende Schäden zu vermeiden, mit Sorgfalt behandelt und abgewickelt werden. Zudem ist es stets ratsam, den Generationenwechsel im Unternehmen sowie die Aufteilung des Vermögens bereits vor Eintritt des Erbfalls zu regeln, um einen zukünftigen Streit unter den Erben zu vermeiden und ein Fortbestehen des Unternehmens und der Familie zu gewährleisten. Wir garantieren Ihnen eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Erbrechts, und dabei insbesondere beim Generationenwechsel im Unternehmen, der Planung und Umsetzung der Aufteilung des Vermögens durch Schenkungen, Familienverträge und Testamente, sowie bei der Abwicklung der Erbschaft, bei Testamentsanfechtungen, Pflichtteilsverletzungen, Kürzungsklagen, Erbschaftssteuern und verschuldeten Erbschaften.
SCHADENS- UND VERSICHERUNGSRECHT
Aus den Rechtsgrundsätzen des neminem laedere sowie des pacta sunt servada leitet sich die allgemeine Verpflichtung zur Wiedergutmachung jenes Schadens ab, der durch unrechtmäßige Handlungen einem anderen zugefügt wurde. Ob vertraglicher oder außervertraglicher Schadenersatz, Probleme jeglicher Art mit den italienischen Behörden, Verkehrsunfall, Zahlungsausfall oder durch mangelhafte Ware entstandene Schäden, wir stehen Ihnen bei allen Problemen zur Seite und arbeiten mit Anwälten und Versicherungen in ganz Italien zusammen, um effizient und innerhalb kürzester Zeit alle nötigen Schritte zur Wahrung Ihrer Interessen in die Wege zu leiten.
IMMOBILIENRECHT
Liegenschaften bringen eine ganze Reihe von Situationen mit sich, die ohne fundierte rechtliche Beratung und entsprechend angepasste Vorgehensweise immense Kosten verursachen können. Wir beraten und begleiten Sie in allen Belangen rund um Ihre Liegenschaft, vom Umgang mit den Mietern, dem Verkauf oder Ankauf von Liegenschaften, Streitigkeiten im Kondominium, mit Nachbarn und Miteigentümern bis hin zu allen anderen rechtlichen Belangen.
AGRARRECHT
Durch langjährige Erfahrung im Bereich des Agrarrechtes können wir Ihnen eine umfassende Rechtsberatung sowie rechtlichen Beistand anbieten. Wir stehen Ihnen bei Problemen rund um Ihren geschlossenen Hof oder landwirtschaftlichen Betrieb, der Hofübernahme, der Auflösung oder Abänderung von Pachtverträgen, der Erlangung von verschiedensten Lizenzen und Genehmigungen und allen anderen Belangen zur Seite.
ALLGEMEINES STRAFRECHT UND JUGENDSTRAFRECHT
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht, der Zulassung an allen Gerichten bis hin zum obersten Gerichtshof und der Zulassung als Verteidiger vor dem Jugendgericht können wir Ihnen in allen Strafrechtlichen Belangen eine allumfassende Beratung und Betreuung anbieten.
WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT
Das Wirtschafts- und Unternehmensrecht regelt insbesondere die Gründung, Verwaltung, Umwandlung, Fusion sowie Abspaltung von Unternehmen, die verschiedenen Unternehmensformen sowie die Rechte und Pflichten von Unternehmen, Gesellschaftern und Verwaltern, und dabei insbesondere die immer umfangreicheren Informations-, Compliance- und Kontrollpflichten.
Wir unterstützen und beraten Sie in allen Bereichen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts, begleiten Sie bei der Gründung und Verwaltung Ihres Unternehmens oder Ihrer Stiftung sowie beim Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen und erarbeiten alle erforderlichen Dokumente und Verträge, von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zu allen für die vollständige Compliance erforderlichen Erklärungen und Unterlagen, und dabei insbesondere die nötigen Privacy-Erklärungen und das Organisationsmodellen gemäß GvD Nr. 231/2001 (strafrechtliche Haftung von juristischen Personen, Gesellschaften und Verbänden) sowie gemäß GvD Nr. 24/2023 (Whistleblowing).
FORDERUNGSEINTREIBUNG UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Nicht pünktlich bezahlte Forderungen können zu Liquiditätsengpässen führen, die für Unternehmen wie auch Privatpersonen schnell existenzbedrohend werden können. Zudem kann eine verspätete Forderungseintreibung dem Schuldner die Gelegenheit bieten, sein Vermögen zu verschleiern oder zu belasten und somit eine Zwangsvollstreckung zu behindern oder gar zu vermeiden. Eine konsequente und effiziente außergerichtliche sowie gerichtliche Forderungseintreibung ist daher essenziell, um die effektive Durchsetzung ihrer Forderungen zu ermöglichen.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Eintreibung Ihrer Forderungen, von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Pfändung und Zwangsvollstreckung.
FAMILIENRECHT
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen in Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft, und umfasst dabei insbesondere die Rechte und Pflichten von Ehegatten, Partnern und Verwandten, die Regelungen zu Scheidung, Sorgerecht und Unterhaltsansprüchen sowie die Verwaltung des Vermögens von Minderjährigen, den Schutz von Minderjährigen und Personen unter Sachwalterschaft oder Vormundschaft.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts, uns insbesondere bei Unterhalts-, Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie in Sachwalterschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten.
KONKURSRECHT UND ENTSCHULDUNGSVERFAHREN
Das Konkursrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Gläubigers. Durch die Bestimmungen des Konkursrechts soll insbesondere die Gleichbehandlung der Gläubiger gewährleistet werden sowie dem Unternehmen die Möglichkeit geboten werden, durch spezielle Verfahren die Unternehmenskrise zu überwinden und das Unternehmen zu rehabilitieren. Zudem bietet das Konkursrecht Privatpersonen unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der Entschuldung und eines wirtschaftlichen Neustarts.
Wir beraten und begleiten Sie sowohl als Gläubiger bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Forderungen in den verschiedenen Konkursverfahren, als auch als Schuldner bei der Durchführung der entsprechenden Sanierungs-, Konkurs- und Entschuldungsverfahren.